Erfahrung schon seit 1983
 Für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen bieten wir auf der Grundlage des § 40 bzw. 111 SGB V Rehabilitationsbehandlungen an und für
Patienten mit privater Krankenkasse werden Krankenhausbehandlungen gemäß OPS 8-918 durchgeführt. Die Klinik ist auch beihilfefähig.

PLANTARE FASCITIS
Plantar Fascitis

Statt "Plantare Fascitis" findet auch der Begriff "Plantar Fascitis" Verwendung. Häufig wird Fascitis auch mit z geschrieben (Faszi tis)

Der Begriff "Fasci itis" steht für eine En tzündung einer Faszie (= bindegewebige Hülle der Skelettmuskeln), und der Wortteil "Pla n tar" wird mit "die Fußsoh le betreffend" übersetzt.

Bei der Plantar Fascitis liegt eine En tzündung der bindegewebigen Platte der Fuß sohle vor, die sog. Plantar aponeurose. Diese setzt am Fersenbein an und erstreckt sich über die Fußsoh le zu den Zehen grund gelenk en. Wenn das Fußgewölbe abflacht, so bei Senk- und Plattfüßen, kommt es zu einer verstärkten Zugbelastung der Aponeurose, wodurch diese anfälliger für Affektionen (= Störungen, Erkrankungen) wird.
Bei der Plantar Fascitis besteht eine Druckschmerzhaftigkeit des
Fersenbein s sowie ein ausstrahlender Fußsohlenschmerz. Öfters geben die Patienten an, daß der Schmerz morgens nach dem Aufstehen am Schlimmsten sei, oder auch in der Anfangsphase beim Gehen.

Die plantare Fascitis wird wegen der ähnlichen Symptomatik (= Krankheitszeichen) häufig mit dem hinteren Tarsaltunnel-Syndrom verwechselt.

Eine plantare Fascitis entsteht meist durch eine übermäßige Beanspruchung der Fu ßsohle, nicht selten durch Sport (Langläufer). Sie kann auch die Folge eines Fersensporn s sein.

Medikamentöse Schmerztherapie bei Plantar Fascitis:

Hilfreich sind en tzündungshemmende, sog. nicht steroidale Antirheumatika (= Rheuma mittel), aus dieser Gruppe möglichst lang wirkende und magen schonende wie z.B. Meloxicam. Besonders magenschonend und auch entzündungshemmend sind die sog. COX-2 Inhibitoren, z.B. Parecoxib oder Etoricoxib, allerdings scheint diese Stoffgruppe mit einem Herz-/Kreislauf-Risiko verbunden zu sein, zumindest bei längerer Therapiedauer. Es bleibt abzuwarten, ob Parecoxib und Etoricoxib nicht auch noch vom Markt genommen werden, wie schon andere Mittel dieser Stoffgruppe zuvor.
Auch werden en
tzündungshemmende Salbenverbände empfohlen (z.B. Diclofenac-Salbe).

Andere Maßnahmen bei Fascitis (plantare):

  • Akut (= plötzlich einsetzend, heftig) ist das Auflegen von Eis hilfreich. Man kann auch eine Getränkeflasche ins Eisfach legen und diese dann später wiederholt mit der Fußsohle abrollen.

  • Bei länger anhaltenden Beschwerden kann der Orthopäde Schuheinlagen verordnen.

  • Zunehmend wird eine extrakorporale Stoßwellentherapie propagiert, Studien dazu sind aber zum Teil widersprüchlich.

Spezielle Schmerztherapie bei einer Plantar Fascitis

Patienten mit anhaltenden Schmerzen aufgrund einer plantare n Fascitis kommen meist dann erst zum Schmerztherapeuten, wenn die primär fachärztlichen Behandlungen keine Schmerzlinderung brachten.
Mit der
therapeutischen Lokalanästhesie (= Behandlung mit einem örtlichen Betäubungsmittel) kann eine plantare Fascitis meist erfolgreich behandelt werden. Direkte Infiltrationen mit einem Lokalanästhetikum (= örtliche Betäubungsmittel) sind allerdings relativ schmerzhaft und eignet sich deshalb kaum zur serienmäßigen, wiederholten Anwendung.

Besser sind bei einer plantare n Fascitis wiederholte Blockaden des N. isch iadicus (Ischias nerv), in hartnäckigen Fällen optimal kontinuierlich mit Katheter.

Bei der kontinuierlichen Blockade des Nervus ischiadicus wird ein dünner Kunststoffschlauch (Katheter) von der Oberschenkel rückseite her dicht an den Nerv eingeführt. Die Einpflanzung erfolgt in örtlicher Betäubung nahezu schmerzfrei durch eine handelsübliche Kanüle hindurch, es muß also nicht „aufgeschnitten“ werden.

In der Folge wird über diesen Katheter mehrmals täglich, jeweils nach Abklingen der vorangegangenen Dosis, das örtliche Betäubungsmittel völlig schmerzlos nachgespritzt. In bestimmten Fällen kann zur Verabreichung des örtlichen Betäubungsmittel durch den Katheter hindurch auch eine kleine Pumpe angeschlossen werden. Das örtliche Betäubungsmittel wird bei dieser Behandlung so dosiert, dass die grobe Kraft erhalten bleibt (bei gleichzeitiger Hemmung der Schmerzreizleitung), damit begleitend krankengymnastische Übungsbehandlungen möglich bleiben. Nach längerer Therapiedauer (z.B. 2-3 Wochen) verbleibt in den meisten Fällen deutliche Schmerzlinderung, oft aber auch Schmerzfreiheit.
Dieser anhaltende Effekt über die Behandlungszeit hinaus ist u.a. darauf zurückzuführen, daß bei dieser Blockadebehandlung auch die sog. vegetativen Nerven betroffen sind, woraus eine sehr deutliche Durchblutungssteigerung resultiert. Dies ist der Grund, warum diese Behandlungsmethode besonders bei Schmerzen, die durch entzündliche (plantare Fascitis !) oder auch degenerative (= abnutzungsbedingte) Prozesse entstanden sind, hilfreich ist. Eine uralte medizinische Weisheit besagt, daß unter einer guten Durchblutung entzündliche Prozesse sicher abheilen.
Nach neueren Erkenntnissen vermag eine solche Blockadebehandlung auch das „Schmerz gedächtnis“ im Gehirn zu löschen, auch bei einer chronischen, plantare n Fascitis.

Daß Lokalanästhetika (= örtliche Betäubungsmittel) auch entzündungshemmend wirken, ist zwischenzeitlich wissenschaftlich erwiesen. Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, so klicken Sie hier.

In dieser Datei werden weitere Ursachen für Fußsohlenschmerzen beschrieben: www.fusschmerzen.de/fusssohlenschmerzen (einfach anklicken).

Die invasiven (= in den Körper eindringenden) Therapiemethoden der speziellen Schmerztherapie setzen eine sehr gründliche fachärztliche Ausbildung voraus, weshalb sie nur in wenigen therapeutischen Einrichtungen angeboten werden können. Insbesondere sind die kontinuierlichen Blockaden mittels eingepflanztem Katheter in Deutschland nur in ganz wenigen Schmerzzentren (Schmerzkliniken) durchführbar, so z.B. in Bad Mergen theim.

Die Methoden der modernen Schmerztherapie bieten auch optimale Voraussetzungen für eine Anschlußheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlußrehabilitation. Mehr darüber erfahren Sie hier: http://www.anschlussheilbehandlung.eu (einfach anklicken).

Das Bundesministerium für Gesundheit teilt auf der Web-Seite der Bundesregierung mit, dass alle Versicherte (also auch ältere Patienten) einer gesetzlichen Krankenkasse einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation haben und sich ihre REHA-Klink sogar selbst aussuchen dürfen. Lesen Sie dazu auch einen Brief des Bundesgesundheitsministeriums an die Sozialministerien der Länder als Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Krankenkassen. Dieses Wahlrecht wurde mittlerweile auch durch Urteile von Landessozialgerichten bestätigt: Baden-Württemberg (Az: L 4 KR 2071/05 und Hessen ((Az.: L 1 KR 2/05: Gewährt eine Krankenkasse einem Versicherten einen Aufenthalt in einer Reha-Klinik, so ist sie dazu verpflichtet, die Wünsche des Versicherten in Bezug auf die Einrichtung zu berücksichtigen (eine Revision gegen diese Entscheidung ließ das Gericht gar nicht erst zu)) Das Wahlrecht (gilt auch für Anschlußheilbehandlungen) betrifft nach §9 Sozialgesetzbuch IX nicht nur Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, sondern alle gesetzliche Rehabilitationsträger, also auch Rentenversicherungen oder Unfallversicherungen.  Die deutsche Gesellschaft für medizinische Rehabilitation hat dazu eine informative Broschüre herausgegeben: http://www.degemed.de/pdf/Klinik_nach_Wunsch.pdf.

Die Klinik im Film - Zu einem 3-min. Fernsehbeitrag über Schmerzbehandlungen gelangen Sie hier (einfach anklicken).

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